Causa Kartnig

Eine Bank wird zum medialen Kollateralschaden

Martin Zechner, MBA

Der heimische Profifußball beschert seinen Fans bisweilen auch abseits des Spielfeldes Kurzweil und Unterhaltung. Lizenzstreitigkeiten, insolvente Traditionsvereine oder Strafverfahren gegen Klubmanager bilden die unsportlichen Themen für die Berichterstattung.

Die wohl schillerndste Affäre der letzten Jahre lieferte Hannes Kartnig. Während der ehemalige Präsident des SK Sturm Graz im Frühjahr 2007 in der Untersuchungshaft saß, wurde für kurze Zeit auch seine Grazer Hausbank in die mediale Geiselhaft genommen.


Der Präsident und das Geld

Im Mai 2007 wird über Hannes Kartnig aufgrund von Verdunkelungs- und Fluchtgefahr die Untersuchungshaft verhängt. Dem bekannten Unternehmer und früheren Präsidenten des Flußballklubs SK Sturm Graz wird von der Justiz Untreue und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Abgabenhinterziehung zur Last gelegt. Der Fußballklub befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Zwangsausgleich, zahlreiche Gläubiger fühlen sich geschädigt.

Kartnig soll laut Medienberichten Millionensummen an den Steuerbehörden vorbei verschoben haben. Spielergagen sollen zum Teil "schwarz" ausbezahlt worden sein, intransparente Geldflüsse zwischen dem Verein und der Werbefirma Kartnigs geben ebenso Anlass zu Spekulationen wie der aufwändige Lebensstil des polternden Society-Fixsterns, der in Hochglanzmagazinen gerne im Rolls-Royce und neben seinem privaten Hai-Becken abgelichtet wurde.

Für Kartnig gilt die Unschuldsvermutung, dennoch überbieten sich die Medien genüsslich in ausufernden Mutmaßungen: Hohe Summen soll Kartnig in Casinos verspielt haben, das verzockte Geld könnte der Präsident davor vom Klubkonto abgezweigt haben. Und als Dreh- und Angelpunkt der vermeintlich dubiosen Transaktionen wird die Hausbank sowohl des Fußballklubs als auch des Präsidenten ausgemacht - die Raiffeisenbank Graz-St. Peter


Der Ausbruch der Krise

Mit der Verhängung der Untersuchungshaft wird die Causa Kartnig zu einem medialen Pflichtthema. Wie in solchen Fällen üblich, versuchen einzelne Medien mit dem Werkzeug des investigativen Journalismus die Ebene der bloßen Berichterstattung zu verlassen und bislang unveröffentlichte Facetten und Aspekte der Affäre aufzudecken. Ziel ist es, sich mit Hilfe der "Exklusiv"-Berichte gegenüber den Medienrezipienten als Themenführer zu positionieren, um auf diesem Wege einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Auf informellem Weg gelangen Einvernahmeprotokolle, Aktenvermerke oder interne Behördenberichte in die Zeitungsredaktionen, die Einordnung und Interpretation erfolgt allerdings oftmals selektiv oder tendenziös. In der Causa Kartnig wurde die Bank somit zwangsläufig zum medialen Kollateralschaden.

Die Palette an mehr oder weniger subtil transportierten Vorwürfen gegen die Bank und ihre Organe hatte einiges zu bieten: Die Bank habe bei Kartnigs angeblich strafrechtlich relevantem Fehlverhalten nicht nur zugesehen, sondern dieses überhaupt erst ermöglicht. So habe der Bank-Direktor Spielerstars wie Trainer mit Barem schwarz auf die Hand versorgt, dem Verein ein höchst dubioses und natürlich streng geheimes "Durchlaufkonto" zur Verfügung gestellt und dem bekannt aufbrausenden Gemüt des Präsidenten nicht standgehalten und bei flotten Überweisungen auf die Einholung einer zweiten Unterschrift verzichtet. Laut Finanzbehörden müsse man das Vorgehen der lokalen Raiffeisenbank gar im Sinne einer möglichen "Beitragstäterschaft" prüfen. Ein verheerendes Bild.


Die Bewältigung der Krise

In der Bank lag für ein solches Krisenszenario naturgemäß kein Maßnahmenplan vor. Dort ist man zwar darauf vorbereitet, im Fall eines Überfalls oder eines Brandes mit Medien zu kommunizieren. Für die Kartnig-Krise konnte es jedoch kein Handbuch geben. Auch die ausgefeiltesten Präventionsmaßnahmen hätten versagt, weil schablonenartig angefertigte Werkzeuge bei den Mechanismen einer Ad-hoc-Krise nicht greifen.
Eine Bank, deren wertvollstes Kapital das Kundenvertrauen ist, wird in der Berichterstattung mit Vorwürfen und Mutmaßungen konfrontiert, die zwar jeder Grundlage entbehren, deren permanente Veröffentlichung in Massenmedien jedoch zu einem desaströsen Meinungsbild führt.
Die Szenarioanalyse war eindeutig: Jede passiv ausgerichtete Medienkommunikation, bei der die Bank bestenfalls auf die gute Zusammenarbeit mit den Behörden verweist, jedoch gegenüber Journalisten nicht auf die konkreten Sachverhalte eingeht, wird unweigerlich zu einer Verfestigung des negativen Meinungsbildes führen. Darauf zu warten, dass Finanz und Justiz die Pressearbeit im Sinne der Bank übernehmen und die Haltlosigkeit der Vorwürfe kommunizieren, wäre fatal.

Somit musste eine Strategie für die aktive Krisenkommunikation erarbeitet werden. Dabei galt es zu berücksichtigen, dass sämtliche Bestimmungen des Bankwesengesetzes (Bankgeheimnis) lückenlos eingehalten werden und darüber hinaus auf das laufende Justizverfahren Rücksicht genommen wird (die leitenden Mitarbeiter der Bank sind zu diesem Zeitpunkt bereits als Zeugen einvernommen worden).
In einem Screeningverfahren wurden zunächst sämtliche in der Berichterstattung transportierten Sachverhalte bestimmten Themenkreisen zugeordnet. Inhaltlich ging es dabei um gesetzlich normierte Regeln in puncto "Anonymes Sparbuch", "Bankwesengesetz/Buchungswesen/Kontotransaktionen" sowie die weitestgehend auf EU-Ebene festgelegten Transparenzrichtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche. Losgelöst vom konkreten Fall Kartnig wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, mit dessen Hilfe der Direktor der Bank gegenüber Medienvertretern (in Einzelgesprächen) jeden Aspekt der Berichterstattung erörtern und letztendlich jeden Verdacht des Fehlverhaltens der Bank entkräften konnte.
Als Abschluss der akuten Krisenkommunikation wurde seitens der Bank in Abstimmung mit den Rechtsvertretern per Medieninformation die Tatsache kommuniziert, dass die Finanzstrafbehörde in ihrer Schlussanzeige gegen Hannes Kartnig vom 5. Juni 2007 keinerlei Vorwürfe gegen die Bank erhebt und die Bank in diesem Zusammenhang belegen konnte, dass sämtliche Transaktionen und Überweisungen den Vorgaben des Bankwesengesetzes entsprochen haben und es zu keinerlei Verfehlungen gekommen war.


Resumee

Die Bank wurde im Zuge der Causa Kartnig unmittelbar mit einer Krisensituation konfrontiert. Anwendbare Maßnahmenpläne waren nicht vorbereitet, weshalb eine Ad-hoc-Strategie erarbeitet werden musste. Aufgrund der breiten und bundesweiten Berichterstattung drohte die Verfestigung eines negativen Meinungsbildes, obwohl weder bei der Bank noch bei den Organen der Bank ein Fehlverhalten vorlag. Die Szenarioanalyse ergab daher die zwingende Notwendigkeit einer aktiven Medienkommunikation der Bank, obwohl die Umstände (Bankgeheimnis, laufendes Justizverfahren) eine Stillhaltestrategie ("Durchtauchen") nahegelegt hätten, die zweifellos auch die bequemere und weniger aufwändige Variante gewesen wäre.

Mit der aktiven und nachvollziehbaren Darstellung des tatsächlichen Sachverhaltes (Bankwesengesetz, Anonymes Sparbuch, Anti-Geldwäschebestimmungen) gegenüber Medien ist nicht nur die Reputation der Organe der Bank medial wiederhergestellt worden - die offene und transparente Medienkommunikation seitens der Bank führte sogar dazu, dass einige zuvor medial kolportierte Vorwürfe gegenüber Hannes Kartnig ausgeräumt bzw. abgeschwächt wurden.